Eigene Anträge

Hier finden Sie die von mir gestellten Anträge und Änderungsanträge im Rahmen meiner Arbeit im Stadtrat von Bad Blankenburg. Anträge, die ich mit meiner Fraktion gestellt habe sind entsprechend gekennzeichnet.

Anträge (chronologisch):

Den Antrag habe ich mit meiner Fraktion gestellt.

Antragstext:

Der Antrag wurde im Original nochmal überarbeitet und eine überarbeitete Fassung eingereicht.

Begründung:

Nachdem es vermehrt Beschwerden über Zigaretten an Bushaltestellen gab, wurden an einzelnen Bushaltestellen Aschenbecher angebracht. Diese haben zwar vorübergehend für mehr Sauberkeit gesorgt, es muss aber auch etwas gegen das Rauchen an Bushaltestellen generell unternommen werden. Zur Zeit ist es ein normales Bild, dass Personen zwischen Kindern und Jugendlichen an den Haltestellen im Stadtgebiet warten und rauchen. Das gefährdet nicht nur, aber insbesondere die Gesundheit der wartenden Kinder. Unsere Fraktion hat deshalb einen Antrag eingereicht, um eine rechtssichere Lösung für das Problem zu finden, welches es dem Ordnungsamt grundsätzlich ermöglichen würde, dieses Verhalten mit Ordnungsgeldern zu ahnden. Natürlich wäre weder eine flächendeckende noch eine ganztägige Überwachung dieser Regeln möglich. Das ist aber auch nicht ihr Zweck. Einerseits sollen die Handelnden durch das Verbot angehalten werden, weiter abseits zu rauchen, sodass sie andere nicht belästigen und andererseits soll das Ordnungsamt, wenn so eine Belästigung, bei Gelegenheit auffällt, auf diese entsprechend reagieren können.

Ergebnis:

SitzungErgebnis
40. Sitzung des Stadtrateszurückgezogen
Wir haben den Antrag zurückgezogen, da auf Grund der Canabis-Legalisierung sich einige relevante Gesetze in diesem Zusammenhang und die generelle Ausgangslage geändert haben und wir daher die Satzung überarbeiten müssen.

Antragstext:

Der Stadtrat beschließt eine Änderung der als Anhang beigefügten Nutzungs- bzw. Entgeltordnung in folgendem Punkten:

  1. Die in Anlage 1 beigefügte Nutzungs- und Entgeltordnung wird wie folgt geändert:
    1. In § 1 „Überlassung und Zuständigkeit“ wird nach Absatz 1 folgender Absatz 2 eingefügt: „Die Nutzung durch politische Vereinigungen, Wählervereinigungen und politische Parteien ist ausgeschlossen.“
    2. Die folgenden Absätze werden entsprechend, beginnend mit dem vormaligen Absatz 2 als nunmehrigen Absatz 3 neunummeriert.
  2. Die in Anlage 2 beigefügte Entgeltordnung wird wie folgt geändert:
    Unter Nummer 1.1 wird folgender Satz an die derzeitige Fassung angefügt:
    „Von der Nutzung ausgeschlossen sind politische Vereinigungen, Wählervereinigungen und politische Parteien.“

Begründung:

Der Fröbelsaal ist das „Herzstück“ unserer kommunalen demokratischen Organe und der Tagungsort des Stadtrates. In Folge dessen ist eine gewisse politische Neutralität des Ortes geboten. Soweit politische Organisationen und Vereine ihre Veranstaltungen dort durchführen dürfen, besteht die Gefahr die allgemeine Neutralität auch öffentlichkeitswirksam zu beeinträchtigen. Weiterhin steht der Fröbelsaal unter der derzeitigen Rechtslage auch demokratiefeindlichen politischen Vereinigungen offen. Ein gesonderter Ausschluss dieser ist aufgrund des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1, 3 GG sowie Art. 2 Abs. 1, 3 VerfThür und des Parteienprivileges, wie es in Art. 21 GG verankert ist, unzulässig. Es bestehen folglich keine Alternativen zu einem allgemeinen Ausschluss, um das Regelungsziel zu erreichen. Mithin ist es geboten und erforderlich einen allgemeinen Ausschluss festzusetzen. Der Antrag trägt dem Rechnung und führt einen solchen allgemeinen und damit rechtssicheren Ausschluss herbei.

Die Nutzung für private Zwecke wird dadurch nicht gehindert und der Missbrauch in diesem Bereich bereits ausreichend durch die Bestimmungen von § 1 Abs. 8 lit. c geschützt. Es besteht also keine Notwendigkeit einer Veränderung in diesem Bereich.

Abweichende und kollidierende gesetzliche Bestimmungen sind nicht ersichtlich. So den Fraktionen des Stadtrates ein gesetzliches Recht eingeräumt werden sollte, Räume der Stadt zum Tagen benutzen zu dürfen, sind diese jedenfalls nicht von der vorgeschlagenen Regelung betroffen, da Fraktionen keine Vereine oder Teile von Parteien darstellen, sondern in ihrer Innenrechtsstellung durch die Geschäftsordnung des Stadtrates ausgeformt werden und Teil von ihm sind.

Ergebnis:

SitzungErgebnis
17. Sitzung des Stadtratesbeschlossen

Download: Antragstext

Antragstext:

Der Stadtrat beschließt eine Änderung der als Anhang beigefügten Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Bad Blankenburg für die Säle in den Feuerwehrgebäuden und Dorfgemeinschaftshäuser der Ortsteile der Stadt Bad Blankenburg in folgendem Punkten:

Die in Anlage 1 beigefügte Nutzungs- und Entgeltordnung wird wie folgt geändert:

  1. In § 1 „Überlassung und Zuständigkeit“ wird nach Absatz 1 folgender Absatz 2 eingefügt: „Die Nutzung durch politische Vereinigungen, Wählervereinigungen und politische Parteien ist ausgeschlossen.“
  2. Die folgenden Absätze werden entsprechend, beginnend mit dem vormaligen Absatz 2 als nunmehrigen Absatz 3 neunummeriert.

Begründung:

Die Begründung entspricht weitestgehend der des entsprechenden Antrages zur Nutzungs- und Entgeltordnung des Fröbelsaales.
Die Dorfgemeinschaftshäuser sind Orte der örtlichen Gemeinschaft. Von einer politischen Inanspruchnahme durch einzelne Parteien ist deshalb grundsätzlich abzusehen. Dem entsprechend ist ein Ausschluss von politischen Parteien und Wählervereinigungen geboten.
Gesetzliche Ausschlüsse sind nicht ersichtlich. Dies entspricht auch den Erwägungen der entsprechenden Begründung zum Änderungsantrag zur BB 204/VII/2021.

Ergebnis:

SitzungErgebnis
17. Sitzung des Stadtratesnicht beschlossen

Download: Antragstext

Der Antrag wurde von mir gemeinsam mit meiner Fraktion gestellt und entspricht den relevanten Teilen des Musterantrages der Seebrücke Organisation.

Antragstext:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Stadt Bad Blankenburg erklärt sich zum „sicheren Hafen“ für geflüchtete Menschen und bekräftigt ihre Solidarität mit Menschen auf der Flucht. Sie setzt sich für sichere Fluchtwege, staatliche Seenotrettungsmissionen und eine menschenwürdige Aufnahme von Schutzsuchenden ein.
  2. Die Stadt Bad Blankenburg tritt der Potsdamer Erklärung der „Städte Sicherer Häfen“ bei.

Begründung:

Der Stadtrat appelliert an die Bundesregierung, sich weiterhin und verstärkt für die Bekämpfung der Fluchtursachen einzusetzen, insbesondere für eine gerechtere und effektivere Entwicklungs- und Klimaschutzpolitik, und dafür, dass die Menschen auf dem Mittelmeer gerettet und menschenwürdig in Europa verteilt und untergebracht werden.
Abschottung und Menschenrechtsverletzungen an den europäischen Grenzen sind keine legitimen politischen Mittel.
Die Blockierung der zivilen Seenotrettung durch europäische Staaten und die Kriminalisierung der Seenotretter*innen müssen umgehend beendet werden. Die europäische Staatengemeinschaft muss ihrer Verantwortung bei der aktiven Seenotrettung gerecht werden und darf sich nicht auf die Arbeit Dritter, etwa der sogenannten “libyschen Küstenwache” verlassen oder den Tod von Menschen in Kauf nehmen.
Die aktuell katastrophalen Bedingungen in den Lagern auf den griechischen Inseln erfordern ein sofortiges Handeln auf allen Ebenen. Angesichts der Situation der Menschen in Moria und den anderen Lagern an den europäischen Außengrenzen müssen alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden, um den dort gestrandeten Menschen schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten.

Ergebnis:

SitzungErgebnis
17. Sitzung des Stadtratesnicht beschlossen

Download: Antragstext

Der Antrag wurde von mir gemeinsam mit meiner Fraktion gestellt.

Antragstext:

Auf Grund des Umfangs und der Komplexität des Antragstextes verzichte ich auf eine Wiedergabe hier. Sie finden ihn hier.

Ergebnis:

SitzungErgebnis
9. Sitzung des Sozialausschussesvertragt
12. Sitzung des Sozialausschussesabgelehnt
19. Sitzung des Stadtratesnicht beschlossen

Zur Aussprache im Stadtrat gab es keinerlei Wortmeldungen. Die anderen Fraktionen haben, obwohl wir auf ihre Vorschläge eingegangen sind, den Antrag wortlos abgelehnt.

Ich bezog zu dem vorangegangenen Verhalten der anderen Beteiligten im Anstoß vom Mai 2021 wie folgt Stellung:

Eine von mir erarbeitete und von unserer Fraktion vorgeschlagene Überarbeitung der Satzung des Jugend- und Familienbeirates konnte zur Sitzung erneut nicht behandelt werden, weil die anderen Fraktionen zwar viel „Kritik“, aber keine eigenen Ideen geäußert haben.
Ich bat und bitte immer um Änderungsanträge und konkrete Vorschläge, aber mit ihrem Gestaltungsauftrag ist es einigen in diesem Rat wohl nicht so ernst.

Antragstext:

Der Stadtrat beschließt folgende Änderungen zur 1.Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Blankenburg, wie sie in Anlage 1 zur Vorlage 072/VII/2019 vorgesehen ist:

In § 1 der 1.Änderungssatzung wird in der neuen Fassung des § 10 [Entschädigungen] der Hauptsatzung der Stadt Bad Blankenburg der Passus „von 163,00 EUR“ gestrichen und durch „von 127,00 EUR“ ersetzt.

Begründung:

Die Stadt Bad Blankenburg befindet sich in der Haushaltskonsolidierung und muss an vielen Stellen ihre Einnahmen erhöhen oder ihre Ausgaben verringern (vergl. BB 049/VII/2019 [Erhöhung der Kosten für Bewohnerparkausweise]; BB 2.E. 044/VII/2019 [Kindergartenbeiträge]; BB 050/VII/2019 [Erhöhung des Nutzungsentgeltes für Eigentumsgaragen]). Wie in der Begründung der Vorlage BB 072/VII/2019 festgestellt darf die Dienstentschädigung des Bürgermeisters einen Mindestbetrag von 127,00 EUR nicht unterschreiten. Eine höhere Festsetzung des Beitrages ist nicht angezeigt oder notwendig. Auch kann bei Bedarf ein gleiches Erhöhungsverfahren im Falle einer Gesetzesänderung im nächsten Jahr stattfinden. Mithin ist kein Grund dafür ersichtlich, die Aufwandsentschädigung darüber hinaus zu erhöhen. Die aktuelle Situation spricht vielmehr dagegen.

Ergebnis:

SitzungErgebnis
6. Sitzung des Stadtratesbeschlossen

Download: Antragstext

Der Antrag wurde von mir gemeinsam mit meiner Fraktion gestellt

Antragstext:

Der Stadtrat beschließt, den Beschluss BB 015/VII/2019 nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Geschäftsordnung des Stadtrates und § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen.

Begründung:

Nachdem der Vergleich geschlossen und somit die Rechtsangelegenheit erledigt ist sind die Gründe für die Geheimhaltung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Geschäftsordnung des Stadtrates entfallen, der Beschluss ist zu veröffentlichen. Weiterhin hat der Landkreis seinerseits die in Rede stehenden Inhalte veröffentlicht (vergl. Anlage). Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates und der ThürKO entscheidet hierüber der Stadtrat. Ein Grund für die weitere Geheimhaltung ist nicht ersichtlich. Läge ein solcher Grund vor, könnte auch nur dann gegen die Stadt vorgegangen werden, wenn dem Betroffenen aus der Veröffentlichung ein Schaden entstünde, der ersatzfähig ist (vergl. Rücker § 40 ThürKO S. 8 in Rücker et al. Kommunalverfassungsrecht Thüringen ), wovon in der konkreten Situation, eines abgeschlossenen Vergleiches mit dem Landkreis, nicht auszugehen ist.

Ergebnis:

SitzungErgebnis
4. Sitzung des Stadtratesbeschlossen

Download: Antragstext; Beschlussvorlage

Antragstext:

Auf Grund des Umfangs und der Komplexität des Antragstextes verzichte ich auf eine Wiedergabe hier. Sie finden ihn hier.

Ergebnis:

SitzungErgebnis
3. Sitzung des Stadtratesin den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen
2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA)anteilig beschlossen (§§ 1, 2),
im Übrigen (§§ 3 – 7) abgelehnt
4. Sitzung des Stadtratesentsprechend des Beschlusses des HFA beschlossen (§§ 1, 2)