34. Sitzung des Stadtrates (05. Juli 2023)

Im öffentlichen Teil der 34. Sitzung des Stadtrates wurden kaum Beschlüsse gefasst und einige wichtige Entscheidungen vertagt. Darunter auch zum wiederholten Male der Beschluss über die Vermietung eines Flurstückes zur Errichtung eines Funkmastes. Die Friedhofsgebührensatzung wurde ebenfalls auf Grund einiger Nachfragen und Unstimmigkeiten in die nächste Sitzung vertagt. Ansonsten hat der Stadtrat die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung beschlossen, um so in Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Sicherheit und Zugang zu bezahlbarer Wärmeversorgung zu ermöglichen.

keine Abstimmung

Zu TOP 6 und TOP 10 lagen erst zur Sitzung weitere Informationen vor.

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Beschlussvorlage: Protokoll

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Ich hatte zum Protokoll der letzten Sitzung einige Anmerkungen, da manche meiner Wortbeiträge unzutreffend oder verkürzt wiedergegeben worden sind. Diese sind in das Protokoll übernommen worden. In der dadurch geänderten Fassung wurde dann über dasselbe abgestimmt.

keine Abstimmung

keine Abstimmung

Beschlussvorlage: BB 494/VII/2023/1 (Anlage 1, Anlage 2, Stellungnahme Ortsteilrat, Stellungnahme Stadtbrandmeister)

keine Abstimmung – vertagt

Ich habe gegen die Vertagung gestimmt, da sie aus meiner Sicht keine neuen Erkenntnisse erwarten lässt und es im Interesse der Sicherheit und der flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkt ist alsbald mit dem Bau des geplanten Mastes beginnen zu können. Seit der letzten Sitzung haben sich auch keine neuen Erkenntnisse ergeben, abgesehen von der Stellungnahme des Stadtbrandmeisters, die die sicherheitstechnische Notwendigkeit der besseren Mobilfunkversorgung im Schwarzatal nochmal verdeutlicht hat. Ich verweise deshalb nochmal auf meine Ausführungen zu diesem Thema anlässlich der letzten Sitzung.

Informationsvorlage: BB IV 537/VII/2023 (Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3)

keine Abstimmung – Informationsvorlage

Beschlussvorlage: BB 532/VII/2023 (1. Satzung, 2. Vergleich Satzung alt-neu, 3. Kalkulation, 4. Schema Gebührenberechnung, 5. Schema Äquivalenzrechnung)

keine Abstimmung – vertagt

Vor der Abstimmung gab es fraktionsübergreifende Einwände gegen die vorliegende Satzung. Mein Einwand beruht hauptsächlich darauf, dass sich mir bei einigen Leistungen nicht erschließt, wie diese mit einer höheren Gebühr belastet sein können als aus meiner Sicht andere, arbeitsintensivere Leistungen.

Informationsvorlage: BB IV 538/VII/2023 (Anlage 1, Anlage 2)

keine Abstimmung – Informationsvorlage

Beschlussvorlage: BB 545/VII/2023 (Anlage 1, Anlage 2, Anlage 2.1)

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

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