33. Sitzung des Stadtrates (10.05.2023)

Gegenstand der 33. Sitzung des Stadtrates war im Wesentlichen eine Reihe von Beschlüssen über die Jahresabschlüsse der Jahre 2019 bis 2021. Ein darüber hinaus ursprünglich geplanter Beschluss über die Vermietung eines Flurstücks zur Errichtung eines Funkmastes musste vertagt werden. Ein für unseren Rechtsstaat sehr wichtiger, aber im Verhältnis zur Gesamtsitzung recht kurzer TOP war die Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen. Für nähere Informationen verweise ich auf die Website des Thüringer Ministeriums für Migrations, Justiz und Verbraucherschutz zu diesem Thema. Schließlich gab es noch zwei Diskussionen über das weitere Verfahren hinsichtlich des geplanten Wohngebietes „Am Windorf“ und des Baugebietes „Löbichen“.

Hinweise zur Benutzung: Auf Grund einer Änderung in der Art und Weise, wie Beschlussvorlagen durch die Stadt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, werden nunmehr die Beschlussvorlagen von mir bereitgestellt. Dabei ergibt sich sicherlich noch Verbesserungsbedarf. Bei Vorschlägen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an kontakt@paul-kurtzke.de.

keine Abstimmung

TOP 15 wurde vertagt, da der zuständige Mitarbeiter der Telekom auf Grund einer Terminverschiebung verhindert war.

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Beschlussvorlage: Protokoll

Meine StimmeErgebnis
Enthaltungbeschlossen

Ich habe mich hier enthalten, da ich zur letzten (öffentlichen) Sitzung des Stadtrates krankheitsbedingt verhindert war und deshalb die Richtigkeit des Protokolls nicht einschätzen kann.

keine Abstimmung

keine Abstimmung

Informationsvorlage: BB IV 505/VII/2023 (Prüfbericht; Stellungnahme zum Prüfbericht)

keine Abstimmung – Informationsvorlage

Beschlussvorlage für 2019: BB 506/VII/2023

Beschlussvorlage für 2020: BB 507/VII/2023

Beschlussvorlage für 2021: BB 508/VII/2023

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Es handelt sich hierbei um die Feststellung der Jahresrechnung. Diese ist, wie der Name schon sagt, für jedes Jahr getrennt festzustellen, der Prüfbericht kann aber, wie geschehen, gesammelt erfolgen, weshalb wir vermeintlich „erst“ jetzt über die Jahresrechnung von 2019 beschlossen haben. Da nach dem Prüfbericht keine Tatsachen gegen die Feststellung sprechen, habe ich ihnen zugestimmt.

Anmerkung: Die TOPs 7 bis 9 wurden in der Sitzung getrennt behandelt und es wurde einzeln über sie abgestimmt. Die zusammenfassende Darstellung hier dient nur der Übersichtlichkeit und kann auf Grund der thematischen Nähe und meiner Zustimmung zu allen drei Beschlüssen erfolgen.

Beschlussvorlage für 2019: BB 510/VII/2023

Beschlussvorlage für 2020: BB 511/VII/2023

Beschlussvorlage für 2021: BB 512/VII/2023

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Es handelt sich hierbei um die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Da nach dem Prüfbericht keine Tatsachen gegen die Entlastung sprechen, habe ich ihnen zugestimmt.

Anmerkung: Die TOPs 10 bis 12 wurden in der Sitzung getrennt behandelt und es wurde einzeln über sie abgestimmt. Die zusammenfassende Darstellung hier dient nur der Übersichtlichkeit und kann auf Grund der thematischen Nähe und meiner Zustimmung zu allen drei Beschlüssen erfolgen.

Informationsvorlage: BB IV 526/VII/2023 (Anlage)

keine Abstimmung – Informationsvorlage

Beschlussvorlage: BB 500/VII/2023

Hinweis: Mit Rücksicht auf die Vorgeschlagenen und die Würde des Amtes, für das sie sich haben vorschlagen lassen, möchte ich hier von der Wiedergabe meines Stimmverhaltens absehen. Zwar handelt es sich bei der Aufstellung nicht um eine Wahl, auch da die Vorgeschlagenen erst durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht auf Grund der Vorschlagsliste ernannt werden, kommt dieser aber vom Ablauf her und den betroffenen Interessen sehr nahe. Eventuell bestehende persönliche Zweifel von mir oder Ungewissheiten hinsichtlich der Eignung zum Schöffenamte hier darzustellen käme einer öffentlichen Anprangerung gleich, die ich nicht unternehmen will. Jedenfalls sind alle Freiwilligen auf die Vorschlagsliste aufgenommen worden.

Beschlussvorlage: BB 494/VII/2023 (Anlage 1, Anlage 2, Stellungnahme des Ortsteilrates)

keine Abstimmung – vertagt

Auf Grund der bereits jetzt mit vielen Falschinformationen geführten Debatten um diese Angelegenheit, möchte ich an dieser Stelle schonmal eine Voreinschätzung abgeben. Zum einen sind gesundheitsschädliche Auswirkungen von Mobilfunk bisher weder nachgewiesen, noch zu erwarten. Zum anderen ist die Versorgung mit Mobilfunk im Schwarzatal besonders schlecht.

Das Bild stellt die Versorgung mit Mobilfunk im Schwarzatal zwischen Schwarzburg in der unteren linken Ecke und Bad Blankenburg in der oberen rechten Ecke dar.
Rot ist am besten, blau am schlechtesten, weiß bedeutet gar kein Empfang (Bild- und Datenquelle: Bundesnetzagentur unter https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/MobilfunkMonitoring/start.html abgerufen am 11.05.2023)

Insbesondere kann auch eine Notruferreichbarkeit nicht im gesamten Schwarzatal sichergestellt werden. Der Stellungnahme des Ortsteilrates ist deshalb zu widersprechen. Gerade weil in den letzten Jahren nichts getan wurde, ist es jetzt um so nötiger den derzeitigen Missstand zu beseitigen. Insbesondere die Kritik, dass es zu einer Überversorgung im Bereich Böhlscheiben kommen könnte ist nicht gerechtfertigt. Die offenbar vom Ortsteilrat seiner Stellungnahme zu Grunde gelegte Ansicht, dass Funkmasten immer in alle Richtungen stenden würden, trifft nicht zu. Aber auch ansonsten stellte eine redundante Versorgung einen reinen Vorteil für Böhlscheiben dar.

Auch die Kritik des konkreten Standort läuft letztendlich darauf hinaus, dass eine Mobilfunkversorgung im Schwarzatal gänzlich in Frage gestellt wird, da auf Grund des kurvigen Tals nur eine geringe Anzahl an Standorten für die effektive Versorgung mit Mobilfunk in Frage kommen. Im Ergebnis muss sich jeder fragen, ob er eine Verbesserung der Versorgungssituation möchte oder nicht. Wenn eine Verbesserung erreicht werden soll, ist ein Mast unumgänglich.

Informationsvorlage: BB IV 520/VII/2023

keine Abstimmung – Informationsvorlage

Informationsvorlage: BB IV 527/VII/2023

keine Abstimmung – Informationsvorlage

Auch hier möchte ich kurz eine Stellungnahme abgeben. Durch die erheblichen Kosten und die Tatsache, dass auf Grund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation, aber eben auch durch die höheren Kosten, nur von einer verminderten Anzahl an Bauwilligen auszugehen ist, ist aus meiner Sicht kritisch zu prüfen, ob Kosten und Nutzen des Projektes noch zueinander in einem vertretbaren Verhältnis stehen. Insbesondere die, für die Erschließung nunmehr notwendigen Erdaushub- und Bauarbeiten haben einen erheblichen Umfang und stellen deshalb eine deutliche Umweltbelastung dar. Wenn das Projekt dann am Ende nur einer geringen Zahl von Eigentümern tatsächlich zu Gute käme, müsste das Gemeinwohlinteresse an der Planung neu bewertet werden. Aus meiner Sicht wirkt hier auch ein von Beginn an bestehender Fehler der ursprünglichen Planung, nämlich das Fehlen einer zweiten Zuwegung zum Baugebiet, fort. Hier wären gegebenfalls auch weitere, mit Kosten verbundene Korrekturmaßnahmen notwendig.

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