28. Sitzung des Stadtrates

Gegenstand der 28. Sitzung des Stadtrates waren unter anderem die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bahngelände südlich der Rudolstädter Straße“, eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergärten, sowie deren Haushaltspläne und der Sport- und Spielstättenleitplan der Stadt Bad Blankenburg.

Hinweise zur Benutzung: Auf Grund einer Änderung in der Art und Weise, wie Beschlussvorlagen durch die Stadt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, werden nunmehr die Beschlussvorlagen von mir bereitgestellt. Dabei ergibt sich sicherlich noch Verbesserungsbedarf. Bei Vorschlägen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an kontakt@paul-kurtzke.de.

keine Abstimmung

TOP 8 wurde gestrichen, da noch nicht alle Änderungen geprüft und ggf. eingearbeitet werden konnten.

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Beschlussvorlage: Protokoll

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

keine Abstimmung

keine Abstimmung

Beschlussvorlage: BB 452/VII/2022 (Anlage)

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Beschlussvorlage: BB 409/VII/2022 (Anlage)

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

keine Abstimmung – vertagt

Beschlussvorlage: BB 453/VII/2022 (Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3)

Meine StimmeErgebnis
Ablehnungbeschlossen

Grund der Ablehnung meinerseits war, dass aus meiner Sicht die Gebührenordnung teilweise unklar formuliert ist und deshalb nicht den Anforderungen an Verständlichkeit und Klarheit entspricht, die nach meiner Auffassung an solche Satzungen entspricht. Der Haupt- und Finanzausschuss war jedoch bereits einer Änderung unzugänglich, was auch dadurch bedingt ist, dass es in der Stadt Bad Blankenburg zur allgemeinen Übung geworden ist, unkritisch Mustersatzungen zu beschließen, die dann teilweise auch Formulierungen enthalten, die auf unsere Stadt gar nicht zutreffen oder anwendbar sind.

Beschlussvorlage: BB 455/VII/2022 (Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4)

Im Stadtrat wurde gegen den Beschluss eingewendet, er sei nicht nachhaltig, da neue Flächen versiegelt würden. Es ist zwar zutreffend, dass der Neubau eines Gebäudes neue Flächen versiegelt, jedoch ist es weit weniger nachhaltig, wenn der Stadt Bad Blankenburg ein Lebensmittelmarkt verloren ginge und so ihre Bürger zu mehr Fahrten in die benachbarten Orte gezwungen würden. Die Versorgung der Bevölkerung in der Nähe ihrer Wohnungen trägt demgegenüber zur Nachhaltigkeit eher bei.

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Beschlussvorlage: BB 450/VII/2022 (Anlage 1, Anlage 2)

Meine StimmeErgebnis
Ablehnungbeschlossen

Es gibt nie einen guten Zeitpunkt, Elternbeiträge für den Kindergarten zu erhöhen, jedoch gerade ist ein besonders schlechter Zeitpunkt. In diesen schwierigen Zeiten von Inflation und hohen Energiekosten kann der Bevölkerung nicht auch noch eine Erhöhung der Beiträge auferlegt werden, die es schon von Grund auf eigentlich gar nicht geben sollte. Deshalb habe ich der Vorlage nicht zugestimmt.

Beschlussvorlage 1 (Kindergarten „Fröbelhaus“): BB 440/VII/2022 (Anlage)
Beschlussvorlage 2 (Kindergarten „Sebastian Kneipp“): BB 441/VII/2022 (Anlage)
Beschlussvorlage 3 (Kindergarten „Am Eichwald“: BB 442/VII/2022 (Anlage)

Meine StimmeErgebnis
Ablehnungbeschlossen

Ich habe den drei Vorlagen nicht zugestimmt, weil aus meiner Sicht die Privatisierung der Kindergärten ein Fehler war, den es zu korrigieren gilt. Als Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorgen gehören die Kindergärten in öffentliche Hand. Über die Verwaltung und den Umgang mit öffentlichen Geldern, denn die Kindergärten werden schon jetzt zum weit überwiegenden Teil von der Stadt und durch Elternbeiträge finanziert, sollten keine privaten Dritten entscheiden können und dürfen. Zwar beschließt der Stadtrat schlussendlich die Haushaltspläne, aber auf deren Inhalt und die Ausgestaltung der Betreuung hat er wenig Einfluss.

Informationsvorlage: BB IV 456/VII/2022 (Anlage 1, Anlage 2)

Informationsvorlage – keine Abstimmung

Beschlussvorlage: BB 451/VII/2022 (Anlage)

GEÄNDERT: Auf Antrag eines Ratsmitgliedes wurde über die Nichterhebung der Beiträge abgestimmt. Da dies beschlossen worden ist, gab es keine Abstimmung über die ursprüngliche Vorlage. Mein Stimmverhalten ist deshalb nur zur Änderung dargestellt.

Meine StimmeErgebnis
Enthaltungbeschlossen

Ich habe mich enthalten, weil schon die ursprüngliche Formulierung der Beschlussvorlage unklar war und ist und bis jetzt nicht klar ist, über welches Jahr konkret beschlossen worden ist. Daran hat auch die beantragte Änderung nichts geändert.

Beschlussvorlage: BB 443/VII/2022 (Anlage)

Meine StimmeErgebnis
Enthaltungbeschlossen

Beschlussvorlage: BB 464/VII/2022 (Anlage)

Meine StimmeErgebnis
Ablehnungbeschlossen

Aus meiner Sicht kann der Parkplatz in seinem derzeitigen Zustand nicht bewirtschaftet werden. Deshalb hatte ich bereits gegen den ursprünglichen Beschluss zur Bewirtschaftung gestimmt. Hier ging es jetzt darum, den Platz einer privaten Firma zu verpachten. Dies würde zwar die Haftungssituation erheblich verbessern, haftet doch zur Zeit die Stadt für Gefährdungen die auf den Parkplatz entstehen, aber wiederum nur, weil die Stadt den Platz, ohne ihn zu sichern, zum Parkplatz widmete. Aus meiner Sicht ist deshalb nach wie vor die Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses geboten.

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