26. Sitzung des Stadtrates 06.07.2022

Gegenstand der 26. Sitzung des Stadtrates waren die Hauptsatzung der Stadt Bad Blankenburg, eine neue Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages, die Neufassung der Sondernutzungssatzung; sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bahngelände südlich der Rudolstädter Straße“, hier der Abwägungsbeschluss; der Beschluss über das Stadtbodenkonzept und der Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen zur Eingliederung der Gemeinden Allendorf und Bechstädt in die Stadt Bad Blankenburg. Weiterhin noch ein Beschluss, der die Stadt zur pestizidfreien Kommune erklärt.

Hinweise zur Benutzung: Auf Grund einer Änderung in der Art und Weise, wie Beschlussvorlagen durch die Stadt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, werden nunmehr die Beschlussvorlagen von mir bereitgestellt. Dabei ergibt sich sicherlich noch Verbesserungsbedarf. Bei Vorschlägen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an kontakt@paul-kurtzke.de.

keine Abstimmung

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Beschlussvorlage: Protokoll

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

keine Abstimmung

keine Abstimmung

Informationsvorlage: Radverkehrskonzept

Informationsvorlage – keine Abstimmung

Beschlussvorlage: BB 412/VII/2022 (Anlage 1, Anlage 2)

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Beschlussvorlage: BB 409/VII/2022 (Anlage)

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Beschlussvorlage: BB 410/VII/2022 (Anlage 1, Anlage 2; Information 1, Information 2)

Die Erhebung eines Kurbeitrages ermöglich es der Stadt Einnahmen zweckgebunden unter anderem für Projekte auf dem Greifenstein, im Freibad oder auch der Stadthalle zu akquirieren. Dadurch können wir auch in Zeiten in denen die finanziellen Mittel knapp sind unsere wichtigen touristischen Ziele und gesellschaftlichen Zentren finanziell unterstützen und damit auch für kommende Generationen attraktiv gestalten und erhalten. Gegen die Erhebung wurden im Grunde keine tragfähigen Argumente erhoben. Der Aufwand für die Erhebung selbst ist äußerst gering und die finanzielle Mehrbelastung der Gäste mit 2 € angemessen.

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Beschlussvorlage: BB 413/VII/2022 (Anlage 1, Anlage 2)

Ich hatte beantrag § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung zu streichen. Es handelt sich dabei um eine Erlaubnisfreistellung für bestimmte Fälle, die aber derartig kompliziert beschrieben ist, dass erhebliche Unsicherheit bei den Bürgern und der zuständigen Behörde entstehen kann. Deshalb wäre das normale Erlaubniserfordernis hier angebracht gewesen. Diese Möglichkeit wäre insbesondere auch genehmigungsfähig gewesen, da es keinen Rechtsanspruch auf eine Sondernutzungserlaubnis gibt und die Stadt damit einen freien Gestaltungsspielraum hat. Meinem Antrag ist, mit Verweis auf Absprachen mit der Kommunalaufsicht, die aus einem falschen Verständnis der Aufgaben derselben und der kommunalen Selbstverwaltung herrühren, nicht entsprochen worden.

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Enthaltungbeschlossen

Beschlussvorlage: BB 414/VII/2022 (Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4)

Ich hatte hierzu eine Änderung der Stellungnahme unter Nr. 6 beantragt, der auch entsprochen worden ist. Darüber hinaus hatte ich beantrag, dass der Punkt 2.16 aus dem Gesamtbeschluss herausgelöst wird, da ich die dortige Abwägung für nicht überzeugend halte. Dem wurde auch entsprochen.

Abwägung – Stellungnahme Nr. 2.16

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Ablehnungbeschlossen

Abwägung – Restbeschluss

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Beschlussvorlage: BB 411/VII/2022

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

Beschlussvorlage: BB 419/VII/2022 (Anlage)

Meine StimmeErgebnis
Zustimmungbeschlossen

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